Gewusst wie – Kommunalwahl 2026

Wählen gehen ist gelebte Demokratie

Am Sonntag, 8. März 2026, ist es in Bayern wieder so weit: In Städten, Gemeinden und Landkreisen werden rund 39.500 kommunale Mandate neu vergeben – vom Gemeinderat bis zum Landrat, vom Stadtrat bis zur Oberbürgermeisterin.

Doch die Kommunalwahl im Freistaat gilt als eine der „detailreichsten“ in Deutschland: Viele Stimmen, lange Stimmzettel – und die berühmten Begriffe „Kumulieren“ und „Panaschieren“. Was steckt dahinter? Ein Überblick, wie die Wahl funktioniert – und worauf Wählerinnen und Wähler achten sollten.

So funktioniert die Bürgermeister- und Landratswahl

Bei der Bürgermeister- und Landratswahl hat jede wahlberechtigte Person jeweils eine Stimme. Für beide Wahlen gibt es unterschiedliche Stimmzettel, die farblich klar unterschieden sind: Gelber Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl, hellblauer Stimmzettel für die Landratswahl. Auf dem jeweiligen Stimmzettel können ihr eure Stimme einer Kandidatin oder einem Kandidaten geben, indem ihr das entsprechende Feld ankreuzt.

Wahl der Gemeinderäte und Kreistage: So gebt ihr eure Stimmen ab

Bei der Wahl der Gemeinderäte und Kreistage habt ihr mehrere Stimmen – genau so viele, wie Sitze zu vergeben sind. Die genaue Anzahl eurer Stimmen ist oben auf dem Stimmzettel angegeben. Für diese Wahlen gibt es ebenfalls unterschiedliche Stimmzettel: Grüner Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderäte, weißer Stimmzettel für die Wahl der Kreisrätinnen und Kreisräte.

Stimmen gezielt vergeben: Kumulieren und Panaschieren

Ihr könnt eure Stimmen sehr flexibel einsetzen. Kumulieren: ihr dürft einer einzelnen Bewerberin oder einem einzelnen Bewerber bis zu drei Stimmen geben, um diese Person besonders zu unterstützen. Panaschieren: ihr könnt eure Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen verteilen.

Listenkreuz setzen

Wenn ihr nicht alle Stimmen einzelnen Personen geben möchtet, könnt ihr zusätzlich oder alternativ eine gesamte Liste ankreuzen. Die verbleibenden Stimmen werden dann automatisch von oben nach unten auf die noch nicht markierten Personen dieser Liste verteilt. Dabei werden mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber auch mehrfach berücksichtigt.

Weitere Möglichkeiten

Ihr dürft Bewerberinnen und Bewerber streichen. Die Stimmabgabe bleibt auch bei Kombinationen aus Einzelstimmen und Listenkreuz gültig, solange die maximale Stimmenzahl nicht überschritten wird. So könnt ihr eure Stimmen ganz individuell nach euren persönlichen Präferenzen vergeben.

Hinweise zum Wahlablauf

Informiert euch rechtzeitig über Parteien, Wählergruppen sowie Kandidatinnen und Kandidaten und merkt euch den Wahltermin vor. Die Wahlbenachrichtigung wird euch spätestens bis zum 16. Februar 2026 zugestellt.

Am Wahltag geht ihr mit eurer Wahlbenachrichtigung sowie einem Personalausweis oder Reisepass in den angegebenen Abstimmungsraum. Dort könnt ihr eure Stimme bis 18 Uhr abgeben.

Wenn ihr die Briefwahl nutzen möchtet, beantragt rechtzeitig einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Diese werden euch ab dem 16. Februar 2026 zugesendet oder können persönlich abgeholt werden. Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein.

Solltet ihr nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein, könnt ihr beim Wahlamt eurer Gemeinde einen entsprechenden Antrag stellen. Wird dieser abgelehnt, ist eine Beschwerde bis spätestens 23. Februar 2026 möglich.

Weitere Informationen zu den Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026: 

www.deinewahl.bayern.de
www.statistik.bayern.de/wahlen
www.blz.bayern.de/kommunalwahl-2026.html

Auf einen Blick

Kommunalwahl Bayern 2026

• Wahltag: Sonntag, 8. März 2026 (8 – 18 Uhr)

• Stichwahl (falls nötig): 22. März 2026

• Wahlberechtigt: EU-Bürger*innen ab 18, 2 Monate Wohn-/Lebensmittelpunkt vor Ort

• Besonderheit: Viele Stimmen + Kumulieren & Panaschieren möglich